Schäden beim Umzug: Wer haftet wann

Zerbrochener TellerDer wichtigste Rat vorweg: Besonders wertvolle und zerbrechliche Gegenstände sollte Sie aus dem Umzug heraushalten und nach Möglichkeit selbst vorher oder nachher in die neue Wohnung bringen. Denn wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht oder „verschwindet“, ist die Haftungsfrage meist kompliziert.

Schäden durch Freunde

Wenn Sie Freunde und Freundinnen als Helfer verpflichten, so ist deren Leistung ein „Freundschaftsdienst“, für dabei entstehende Schäden sind Sie nicht haftbar zu machen. Man kann allerdings einen Vertrag aufsetzen, in dem die Haftung des Helfers festgestellt wird, dieser kann dann durch einen Zusatz in seiner Haftpflichtversicherung sicherstellen, dass die eventuell entsehende Kosten auch übernommen werden.

Speditionen: Wann haftet das Unternehmen? 

Gewerbliche Helfer sowie Speditionen haften in der Regel für Schäden am Umzugsgut. Die Haftungsbeschränkung allerdings bewegt sich meist in Höhe der gesetzlichen Mindestversicherungssumme von 620 Euro pro Kubikmeter Umzugsgut – ein weiteres Argument dafür, wertvolle Gegenstände selbst zu transportieren. Außerdem sollten Sie gerade zum Thema Haftungsausschlüsse die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Unternehmens genau studieren. Neben den generell ausgeschlossenen Schäden durch "unabwendbare Ereignisse" (z.B. Sturm, Erdbeben oder Flut, aber auch durch nicht haftbar zu machende Dritte, also Unfallflüchtige oder Unversicherte) ist die Haftung für empfindliches Umzugsgut, sensible elektronische Geräte, Tiere und Pflanzen ausgeschlossen oder eingeschränkt. Auch zahlt die Versicherung des Unternehmens nicht für Schäden, die durch Ihre Mithilfe verursacht werden!