Wissenswertes über Schönheitsreparaturen
Neben der Organisation und Durchführung des Umzugs, kommen bei Auszug aus der alten Wohnung oft noch Renovierungsarbeiten, die so genannten Schönheitsreparaturen, auf Sie zu. Doch zu welchen dieser Schönheitsreparaturen sind Sie überhaupt verpflichtet? Und wie können Sie diese so günstig wie möglich erledigen?
Was genau sind Schönheitsreparaturen?
Laut BGB, § 536 und § 538 ist in erster Linie der Vermieter für die Instandhaltung der Wohnung verantwortlich. Allerdings kann er Sie als Mieter im Mietvertrag zu einfachen Schönheitsreparaturen verpflichten.
Zu diesen Schönheitsreparaturen zählt in der Regel:
- das Streichen, bzw. Tapezieren von Wänden und Decken
- das Streichen, bzw. Lackieren von Türen und Türrahmen, Fensterrahmen (innen), Fußleisten, Heizkörpern und Rohren
- das Ersetzen von (von Ihnen beschädigten) Kacheln
- das Verschließen von Bohrlöchern
Für folgende Arbeiten sind Sie nicht zuständig:
Innerhalb der Wohnung:
- das Verlegen eines neuen Teppichs oder Parkettbodens
- das Abschleifen und Versiegeln eines Holzbodens
Außerhalb der Wohnung:
- das Streichen, bzw. Tapezieren der Kellerräume, des Treppenhauses und anderer Gemeinschaftsräume
- das Streichen der Fensterrahmen von außen
Welche Fristen gelten für die Schönheitsreparaturen?
Grundsätzlich gelten für diese Schönheitsreparaturen in den einzelnen Wohnräumen folgende zeitliche Rahmen:
- alle drei Jahre: Küche und Bad/Dusche
- alle fünf Jahre: Wohnzimmer, Schlafzimmer, Toilette, Flur
- alle sieben Jahre: andere Räume, z.B. Haushaltsraum, Abstellkammer
Vorsicht ist geboten,
- wenn der Vermieter von Ihnen eine Renovierung zu Beginn der Mietzeit verlangt,
- fordert, dass Sie den für die Schönheitsreparaturen gültigen Zeitrahmen Ihres Vormieters übernehmen
- oder er eine generelle Endrenovierung festsetzt.
Diese Forderungen sind meist nicht rechtsgültig und Sie sollten sich in diesem Falle von einem Mieterverein über die genaue Rechtslage aufklären lassen.
Schönheitsreparaturen günstig durchführen
Wenn Sie sich dazu entschließen, die anfallenden Schönheitsreparaturen selbst zu erledigen, gibt es einige Punkte die Sie beachten sollten, damit die Renovierung schnell und günstig geht.
Beim Kauf der für die Schönheitsreparaturen benötigten Materialien sollten Sie allerdings nicht am falschen Ende sparen. Wählen Sie z. B. für das Streichen der Wände eine Farbe mit hoher Deckkraft. Bei Farbe mit geringer Deckkraft müssten Sie wahrscheinlich alles mehrmals streichen - Sie bräuchten also mehr Farbe, müssten mehr Geld ausgeben und länger dauern würde es außerdem.
Hören Sie sich außerdem im Freundes- und Bekanntenkreis um, ob Ihnen jemand Leiter, Pinsel, Tapeziertisch oder andere Renovierungsutensilien ausleihen kann. Dann müssen Sie sich diese Dinge, die Sie vermutlich so bald nicht wieder benötigen werden, nicht extra anschaffen. Vielleicht findet sich ja auch der ein oder andere motivierte, freiwillige Helfer für die Durchführung der Schönheitsreparaturen. Sollte es in Ihrem Bekanntenkreis nur Handwerker mit zwei linken Händen geben, finden Sie online fleißige Helfer für die Renovierung.
Sollte Ihnen noch Material für die Schönheitsreparaturen fehlen, können Sie sich den Gang in den Baumarkt sparen und Sie können direkt im Internet Handwerkerbedarf kaufen.
Möchten Sie Ihre Schönheitsreparaturen doch lieber von einem Profi durchführen lassen, können Sie im Internet unverbindlich Angebote von Handwerkern einholen.
